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Vorrichtungen dienen im Maschinenbau dazu, Werkstücke zu positionieren, ihre Lage zu halten, sie festzuspannen und manchmal auch um Werkzeuge zu führen. Sie zählen daher gemeinsam mit Werkzeugmaschinen, Werkzeugen, Mess- und Prüfmitteln zu den Fertigungsmitteln (nach DIN 6300), zu den Arbeitsmitteln (laut Arbeitswissenschaft) und zu den Betriebsmitteln (laut Betriebswirtschaftslehre).
Man kann sie in universelle und werkstückabhängige Vorrichtungen einteilen. Ein Schraubstock zum Beispiel ist eine einfache werkstückunabhängige Vorrichtung zur Lagebestimmung.
Vorrichtungen zu fertigen lohnt sich zumeist für die Serienfertigung oder bei Kleinserien, es kann aber auch schon für ein einziges Werkstück lohnend sein.
Ein unverzichtbares Hilfsmittel kann eine Vorrichtung sein, um eine Arbeit durchzuführen, deren Qualität anders nicht gewährleistet werden kann. Spannvorrichtungen zur eindeutigen Lagebestimmung eines Werkstücks oder mehrerer Werkstücke sind oftmals nur zu diesem Zweck gefertigt. Wenn sich etwa bei der Fahrradproduktion der Rahmen ändert (größer/kleiner/anders), dann wird die Vorrichtung für die geänderte Produktion ausgetauscht oder umgebaut.
Ein einfaches Beispiel für eine Vorrichtung ist eine Bohrschablone, die mit einer Unterplatte oder Kassette und einer Oberplatte mit vorgegebenen Bohrungshülsen ein schnelles Bohren von Werkstücken erlaubt, ohne dass das einzelne Werkstück immer neu ausgemessen und angezeichnet werden muß. Man legt das Werkstück in die passende Schablone ein und bohrt alle vorgegebenen Bohrpositionen ab.